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   BVerfG, 21.10.1992 - 1 BvR 1233/91   

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https://dejure.org/1992,3455
BVerfG, 21.10.1992 - 1 BvR 1233/91 (https://dejure.org/1992,3455)
BVerfG, Entscheidung vom 21.10.1992 - 1 BvR 1233/91 (https://dejure.org/1992,3455)
BVerfG, Entscheidung vom 21. Oktober 1992 - 1 BvR 1233/91 (https://dejure.org/1992,3455)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Orientierung am erreichten Lebensstandard bei Bemessung von Aufstockungsunterhalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Lebensstandart der Eheleute - Maßgeblicher Zeitpunkt - Unterhalt - Scheidung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 2926
  • FamRZ 1993, 171
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvL 28/77

    Erstes Eherechtsreformgesetz

    Auszug aus BVerfG, 21.10.1992 - 1 BvR 1233/91
    Die gesetzliche Ausgestaltung des Aufstockungsunterhalts, die ungeachtet des Grundsatzes der Eigenverantwortung der Ehegatten einen Unterhaltsanspruch für bestimmte Bedürfnislagen vorsieht, ist Ausdruck der auch nach Scheidung der Ehe fortwirkenden Mitverantwortung der Eheleute, die durch Art. 6 Abs. 1 GG geschützt wird (vgl. dazu BVerfGE 57, 361 [389 f.]) und der auch die in § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB enthaltene Regelung Rechnung trägt, wonach sich das Maß des Unterhalts an den ehelichen Lebensverhältnissen ausrichtet.
  • BGH, 25.11.1998 - XII ZR 98/97

    Bestimmung der ehelichen Lebensverhältnisse durch die Unterhaltspflicht eines

    Auch das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfGE 57, 361, 389; Beschluß vom 21. Oktober 1992 - 1 BvR 1233/91 - FamRZ 1993, 171) hat es von Verfassungs wegen nicht beanstandet, daß für die Bemessung des Unterhalts nach § 1578 an die zum Zeitpunkt der Scheidung für Unterhaltszwecke verfügbaren Mittel angeknüpft wird.
  • OLG Saarbrücken, 12.02.1998 - 6 UF 20/97

    Zumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit für eine ein behindertes volljähriges Kind

    Die für den nachehelichen Unterhalt maßgeblichen Lebensverhältnisse (i.S. des § 1578 Abs. 1 BGB ) werden durch alle bis zur Scheidung (hier 22. Juli 1994) nachhaltig und dauerhaft erzielten Einkünfte der Parteien geprägt(BVerfG, FamRZ 1993, 171 ).
  • OLG Saarbrücken, 21.11.1996 - 6 UF 35/96

    Prägung der ehelichen Lebensverhältnisse durch Aufnahme einer selbständigen

    Die für den nachehelichen Unterhalt maßgeblichen Lebensverhältnisse (i.S. von § 1578 Abs. 1 BGB ) werden durch das bis zur Scheidung nachhaltig erzielte Einkommen geprägt (BVerfG, FamRZ 1993, 171 ).
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